Bau-Korsett fürs Post-Areal

Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die von uns vorgestellten Ideen und Planungen in der Beschlussvorlage für den Stadtentwicklungsausschuss nicht wiedergefunden haben.
In dem Beschluss und der erneuten Veränderungssperre ist in keiner Weise auf die Interessen der Investorin, die PR Lippstadt UG eingegangen.
Eine Zusammenarbeit wird von uns weiterhin forciert.
Gerne sind wir bereit zusätzlich zu den bereits vorgestellten Ideen, weitere hinzuzufügen, um gemeinsam den kreativen Prozess zu intensivieren. Wir regen an, den gerade erst begonnenen Dialog fortzusetzen. 

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Postareal: Stadt verliert vor Gericht

Am 16.04.2021 hat die Stadt Lippstadt eine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hinnehmen müssen. Das Gericht kippte die Veränderungssperre für die Lippe-Insel. Damit wollte die Stadt verhindern, dass sie der PR Lippstadt UG (haftungsbeschränkt) als Eigentümerin des Postareals eine Bebauungsgenehmigung aufstellen muss. Die Vorwürfe, die der Senat mit den Vertretern der Stadt machen musste, waren sehr schwerwiegend. Über Jahre hinweg habe sie den Bebauungsplan Nr. 314, mit dem sie die Lippe-Insel belegt hatte, einfach liegenlassen. Zur Erinnerung: Der Ausstellungsbeschluss stammt vom 18.06.2015! Die Behinderung von Bauvorhaben auf der Insel sei daher nicht zurechtfertigen. Jetzt muss die Stadt sogar mit Schadenersatzansprüchen der Eigentümerin rechnen.

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